Der Träger des Kindergartens
Wir sind ein eingetragener Verein „Bürgerinitiative Vorschulbetreuung e.V.“, kurz BIV, der seit 1973 Kinder im Vorschulalter betreut. Einige Jahre nach der Gründung durch engagierte Gilchinger Eltern wurde der Kindergarten staatlich anerkannt und erhielt von der Gemeinde das Gebäude in der Melchior-Fanger-Straße 6. Wir sind gemeinnützig, parteipolitisch und konfessionell neutral und sind seit einigen Jahren Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband. Die Satzung des BIV e.V. ist beim AG München unter der Vereinsregisternummer 70427 eingetragen.
Rechtliche Grundlagen und Finanzierung
Als staatlich anerkannte Kinderkrippe haben wir einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag auf der Grundlage des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBig) und der dazugehörigen Ausführungsverordnung und des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Wie alle anerkannten Kinderkrippen erhalten wir zu den Personalkosten Zuschüsse von Landkreis und Gemeinde. Der Rest der Kosten muss durch Gebühren, Mitgliedsbeiträge und Spenden gedeckt werden.
Der Mitgliedsbeitrag ist auf mindestens Euro 25,00 pro Jahr festgesetzt. Wir freuen uns aber über jeden höheren, freiwilligen Beitrag.
Eine Mitgliedschaft im Verein ist nicht verpflichtend, aber sehr erwünscht.
Beitrittserklärung für die Bürgerinitiative Vorschulbetreuung e. V. - BIV
SEPA-Lastschriftmandat (Sepa Direct Debit Mandate)
Einzugsermächtigung
Bankverbindung:
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE26 7025 0150 0022 7622 80
BIC: BYLADEM1KMS
Die Einrichtung wird nach dem Bayerischen Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und betreuungsgesetz BayKiBiG) vom
08. Juli 2005 gefördert.