Benutzungsordnung

 

Die Benutzungsordnung ist Bestandteil des Betreuungsvertrages.


Aufnahmekriterien

Die Entscheidung über die Notwendigkeit und Dringlichkeit bei der Platzvergabe wird individuell nach Gesprächen mit den Eltern und GruppenleiterInnen von der Kindergartenleitung getroffen.

Folgende Kriterien werden dabei unter Berücksichtigung der Gruppenkonstellation zu Grunde gelegt:

  • Aufnahmegespräch ( Abklärung der Eignung für das offene Konzept)
  • Von der Schule zurückgestellte Kinder
  • Kinder deren Geschwister bereits unseren Kindergarten besuchen
  • Alter der Kinder (Vollendung des 3. Lebensjahres für die Regel-Gruppen)
  • Emotionale, soziale und körperliche Reife (Probezeit)
  • Kinder deren Eltern sich bewusst für die Initiative entscheiden und sie unterstützen (Pädagogik, Mitarbeit)
  • Einzelkinder
  • Kinder aus kinderreichen Familien
  • Kinder Alleinerziehender
  • Sonstige Dringlichkeiten nach Absprache (eigener Ermessensspielraum z.B. familiäre Veränderungen wie Krankheit, Scheidung, ....)


Ausschlusskriterien

Ein Kind kann bei der Anmeldung abgewiesen, oder vom weiteren Kindergarten-Besuch ausgeschlossen werden, wenn eines der folgenden Kriterien gegeben ist:

  • Störung des Hausfriedens
  • Schweigepflichtverletzung nach Hospitation (per Unterschrift verpflichtet)
  • die angemessene Förderung und Betreuung des Kindes im Haus nicht möglich ist
  • die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten nicht möglich ist
  • die Kindergartengebühren 2 Monate nicht entrichtet wurden
  • das Kind 2 Wochen unentschuldigt fehlt
  • Krankheiten oder Verhaltensauffälligkeiten die eine besondere Sorgfalts- und Aufsichtspflicht benötigen, die evtl. in unseren Gruppen nicht gewährleistet werden kann

 

Buchungsverfahren

Allgemeines Buchungsverfahren
Auf der Grundlage des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes haben die Eltern die Möglichkeit, im Rahmen der Öffnungszeiten, die für das Kind benötigte Betreuungszeit zu buchen. Dabei können für die einzelnen Wochentage unterschiedliche Zeiten gebucht werden. Der Wochendurchschnitt ergibt die entsprechende Buchungskategorie. Für jede Buchungskategorie fällt ein anderer Monatsbeitrag an. Grundsätzlich sollten die Buchungszeiten für das Kindergartenjahr beibehalten werden.

Das Tauschen einzelner Buchungstage ist nicht möglich. Im Interesse der Kinder ist es pädagogisch ratsam, die Buchungszeiten nicht ständig zu ändern, um dem Kind durch regelmäßiges Abholen Sicherheit und Orientierung zu vermitteln.

 

Änderung der Buchungszeiten

Eine Erhöhung der festgelegten Buchungszeiten ist mit einer monatlichen Frist möglich, jedoch nur im Rahmen der personellen Möglichkeiten.
Eine Reduzierung der festgelegten Buchungszeiten ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Kindergartenhalbjahr (01.04.) und nur aus wichtigem Grund möglich und bedarf der Genehmigung des Trägers. 

 

Büro- und Sprechzeiten

Wir bitten im Interesse unserer pädagogischen Arbeit und vor allem der Kinder die Sprechzeiten einzuhalten. Die jeweils gültigen Büro – bzw. Sprechzeiten der KiGa-Leitung und des Vorstandes entnehmen Sie bitte dem Internet oder dem Aushang im Windfang. Termine mit dem Vorstand sind nach telefonischer Rücksprache jederzeit möglich.


Öffnungszeiten der einzelnen Gruppen

Öffnungszeit Bringzeit Abholzeit
07:15 – 16:00 Uhr 07:15 – 08:45 Uhr

12:45 – 13:00 Uhr

13:45 - 14:00Uhr
und
15:00 - 16:00 Uhr

Bitte richten Sie sich nach diesen Zeiten. Ausnahmen sind mit der Gruppenleitung abzusprechen.

Bitte halten Sie Ihr Kind dazu an, vor dem Verlassen des Kindergartens aufzuräumen und planen Sie dafür entsprechend Zeit ein.

 

Informationen und Informationspflicht

Alle wichtigen Informationen von uns an Sie finden Sie am „Schwarzen Brett" in der Eingangshalle und vor den Gruppenräumen oder auf unserer Homepage.
Bitte lesen Sie diese verbindlichen Informationen regelmäßig! Mit dem Betreuungsvertrag erhalten Sie unser ABC mit den wichtigsten Informationen über den Kindergartenalltag.

 

Krankheit und Fernbleiben

Sollte Ihr Kind wegen Krankheit oder anderen Gründen den Kindergarten nicht besuchen, bitten wir Sie, das Kind bis spätestens 8.30 Uhr zu entschuldigen.

  • Ansteckende Krankheiten in der Familie müssen umgehend gemeldet werden.
  • Bei Wiederbesuch des Kindergartens nach ansteckenden Krankheiten ist ein ärztliches Attest erforderlich.

Dazu bitte das Merkblatt zum Infektionsschutzgesetz beachten.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der persönlichen Übergabe des Kindes an die Erzieher.

Kinder, die alleine in den Kindergarten kommen oder ihn alleine verlassen dürfen, müssen sich zuverlässig bei der Erzieherin an- und abmelden. Ferner muss eine schriftliche Erlaubnis vorliegen, dass das Kind den Weg zum und vom Kindergarten alleine gehen darf.

Die Aufsichtspflicht endet mit Ankunft eines Erziehungsberechtigten oder einer abholberechtigten Person. Die persönliche Verabschiedung des Kindes sowie des Abholers bei einem Erzieher ist unbedingt notwendig.

Ausnahme: Während der von Erzieherinnen angeleiteten Aktivitäten bei Festen und Feiern liegt die Aufsichtspflicht beim Fachpersonal.


Unfallversicherung

Die Kinder sind sowohl im Kindergarten, wie auf dem Weg zwischen Kindergarten und Wohnung versichert. Sollte sich auf dem Kindergartenweg ein Unfall ereignen, bitten wir Sie, dies der Kindergartenleitung und dem behandelnden Arzt umgehend mitzuteilen.

 

Haftung

Für vom Träger oder dem Personal weder vorsätzlich noch grobfahrlässig verursachten Verlust und Beschädigungen der Kleidung und anderer persönlicher Gegenstände des Kindes, insbesondere Brillen, Schmuck, Spielzeug, Fahrräder etc. übernimmt der Träger keine Haftung. Es wird gebeten alle Eigentumssachen mit Namen des Kindes zu versehen.
Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften unter Umständen die Eltern. Es wird empfohlen, eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Im Fall der Schließung der Einrichtung bestehen keine Schadensersatzansprüche gegen den Träger.

 

Datenschutz

Der Träger und alle Mitarbeiter verpflichten sich sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln.
Auch die Eltern verpflichten sich zum verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Informationen, die sie aus der Kindergarten beziehen.